Paletten-Auffangwannen mieten

Die Paletten-Auffang­wannen auf Kunst­stoff zum Mieten sind passend für maximal zwei Europaletten.

Palet­ten­auf­fang­wannen mit allge­meiner bauauf­sicht­li­cher Zulassung:

  • Herge­stellt aus hochwer­tigem Polyethylen (PE)
  • Hohe chemi­sche Beständigkeit
  • Auffang­wanne kann direkt auf dem Boden aufge­stellt werden
  • Mit integrierten längs­sei­tigen Stapler­ta­schen (zweiseitig unterfahrbar)
  • Optimal geeignet für Europaletten (1200 x 800 mm) sowie Kunst­stoff­pa­letten ähnli­cher Größen
  • Beladene Paletten können mit dem Stapler oder Hochhub­wagen direkt auf die Wanne gesetzt werden

Tragfä­hig­keit: 1200 kg bei zwei Europaletten (max. 600 kg pro EUR-Palette), 167 x 127 x 36 cm, Auffang­vo­lumen 425 l, Gewicht 17,5 kg, längs­seitig mit Stapler unterfahrbar

Wenn Sie nach einer kosten­ef­fek­tiven und effizi­enten Lösung für die Lagerung von Chemi­ka­lien, Ölen oder anderen gefähr­li­chen Stoffen auf Paletten suchen, dann sind unsere Paletten-Auffang­wannen zur Miete genau das Richtige für Sie. Mit diesen Wannen für Europaletten können Sie problemlos Flüssig­keiten auffangen, um Umwelt­ver­schmut­zung und Schäden an Ihrem Arbeits­platz zu vermeiden. Unsere Wannen entspre­chen den geltenden WHG-Vorschriften (d.h. diese sind WHG-konform) und sind von höchster Qualität.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch eine flexible Mietdauer, damit Sie die Wannen für die benötigte Zeit mieten können. Unsere Mietop­tion ist die ideale Lösung für Unter­nehmen, die temporär zusätz­liche Lager­ka­pa­zi­täten benötigen.

Mieten Sie Paletten-Auffang­wannen bei uns und profi­tieren Sie von kosten­ef­fek­tiver, effizi­enter und umwelt­freund­li­cher Lagerung von Chemi­ka­lien, Ölen und anderen gefähr­li­chen Stoffen. Kontak­tieren Sie uns noch heute, um ein Angebot zu erhalten oder weitere Infor­ma­tionen zu erhalten.

Zweier Paletten-Auffangwannen aus Kunststoff zum Mieten
Zweier Paletten-Auffang­wannen aus Kunst­stoff zum Mieten

„Die Notwen­dig­keit von Auffang­räumen wird durch § 62 Wasser­haus­halts­ge­setz (WHG) und der dazu erlas­senen Verord­nung über Anlagen zum Umgang mit wasser­ge­fähr­denden Stoffen (AwSV) bestimmt (dort Rückhal­te­ein­rich­tung, § 2 Abs. 16 AwSV ).Auffang­wannen sind eine techni­sche Variante zur Bereit­stel­lung des erfor­der­li­chen Rückhal­te­vo­lu­mens. Wenn sie für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wasser­ge­fähr­dender Stoffe verwendet werden sollen, unter­fallen sie den Regeln des Bauproduktengesetzes.Allgemein anerkannte Regel bezüg­lich der techni­schen Baube­stim­mungen für Auffang­wannen aus Stahl mit einem Volumen bis 1000 Liter ist die Stahl­wan­nen­richt­linie (StawaR). Für Kunst­stoff-Auffang­wannen (in der Regel aus Polyethylen oder GFK gefer­tigt) existiert keine äquiva­lente techni­sches Baube­stim­mung, aller­dings wird die Überein­stim­mung zu den Richt­li­nien StawaR für jedes Modell vom DIBt geprüft und mit dem sogenannten Ü‑Symbol bestä­tigt.“ Quelle: Wikipedia