Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Auffangwannen mieten

Auffangwannen mieten FAQ
Auffang­wannen mieten FAQ

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Diese Infor­ma­tionen dienen ausschließ­lich der allge­meinen Orien­tie­rung und stellen keine recht­liche Beratung dar. Maßgeb­lich für den Einsatz von Auffang­wannen sind stets die jeweils gültigen gesetz­li­chen Vorschriften, insbe­son­dere das Wasser­haus­halts­ge­setz (WHG) sowie die Verord­nung über Anlagen zum Umgang mit wasser­ge­fähr­denden Stoffen (AwSV) in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Verant­wor­tung für die Auswahl, Dimen­sio­nie­rung, Aufstel­lung und den ordnungs­ge­mäßen Betrieb von Auffang­wannen – auch bei gemie­teten Systemen – liegt ausschließ­lich beim Betreiber der Anlage bzw. des Container-Stell­platzes. Hersteller- oder Vermie­ter­an­gaben entbinden nicht von dieser Verantwortung.

Im Zweifel sind die zustän­digen Behörden, Sachver­stän­dige oder Fachplaner hinzu­zu­ziehen. Änderungen der recht­li­chen Rahmen­be­din­gungen bleiben vorbehalten.

Die hier gemachten Angaben sind OHNE GEWÄHR!

1. Was ist eine Auffangwanne und wofür wird sie eingesetzt?

Eine Auffang­wanne ist ein flüssig­keits­dichter Sicher­heits­be­hälter, der austre­tende Flüssig­keiten aus Fässern, IBC-Contai­nern, Maschinen oder Fahrzeugen auffängt. Sie verhin­dert, dass wasser­ge­fähr­dende Stoffe in den Boden oder in Gewässer gelangen, und dient als sekun­däre Siche­rung bei Leckagen oder Havarien. Unsere mobilen und faltbaren Auffang­wannen bestehen aus Kunst­stoff (z. B. im Standard PVC oder Spezi­al­kunst­stoffe) und sind für tempo­räre Einsetze gedacht.


2. Warum sollte man eine Auffangwanne mieten statt kaufen?

Das Mieten ist sinnvoll, wenn:

  1. die Auffang­wanne nur temporär oder projekt­be­zogen benötigt wird
  2. keine dauer­hafte Lager­lö­sung erfor­der­lich ist
  3. kurzfristig große oder spezi­elle Auffang­vo­lu­mina gebraucht werden
  4. Flexi­bi­lität bei Größe, Einsatzort und Mietdauer gewünscht ist

3. Für welche Einsatzbereiche eignen sich mietbare Auffangwannen?

Auffang­wannen zur Miete werden u. a. einge­setzt für:

  1. IBC-Container und Fässer
  2. befahrbar mit Fahrzeugen, LKWs, Bau- und Arbeitsmaschinen
  3. Container-Stell­flä­chen (z. B. 20- oder 40-ft-Container)
  4. Baustellen, Indus­trie­an­lagen und tempo­räre Lagerplätze
  5. Notfall- und Havarieeinsätze

4. Wie groß muss das Auffangvolumen sein?

Das Auffang­vo­lumen sollte mindes­tens dem Inhalt des größten gelagerten Behäl­ters entspre­chen. In der Praxis wird häufig ein Sicher­heits­zu­schlag von mindes­tens 10% einge­plant, sodass das Auffang­vo­lumen größer ist als der reine Behälterinhalt.


5. Sind die Auffangwannen chemikalienbeständig?

Die gemie­teten Auffang­wannen sind in der Regel beständig gegen­über Kraft­stoffen, Ölen, Schmier­stoffen und vielen Chemi­ka­lien. Für spezi­elle Medien oder aggres­sive Stoffe sollten die Anfor­de­rungen vorab angegeben werden, damit wir die chemi­sche Bestän­dig­keit abprüfen können


6. Wie läuft die Anmietung einer Auffangwanne ab?

  1. Angabe des Einsatz­be­reichs und des benötigten Auffangvolumens
  2. Auswahl der passenden Wannen-Größe und Bauart
  3. Abstim­mung von Mietdauer, Liefe­rung und Abholung
  4. Bereit­stel­lung der Auffang­wanne zum verein­barten Termin
  5. Säube­rung durch den Kunden und dann Rückver­sand i.d.R. durch den Mieter
  6. Prüfung auf Schäden bei Erhalt
  7. Rechnung­s­tel­lung

7. Sind die Auffangwannen mobil und einfach aufzustellen?

Ja. Auffang­wannen zur Miete sind für den mobilen Einsatz konzi­piert. Je nach Ausfüh­rung sind sie befahrbar, wetter­fest und schnell auf- und abbaubar, sodass sie auch auf wechselnden Einsatz­orten genutzt werden können.


8. Sie die vermieteten Auffangwannen WHG zugelassen? 

Unsere faltbaren Auffang­wannen sind NICHT WHG (=Wasser­haus­halts­ge­setz) zugelassen. Es ist aber immer besser eine Auffang­wanne einzu­setzen, als überhaupt keine.

WHG zugelas­sene Auffang­wannen bestehen i.d.R. aus Stahl oder Beton, aber auch Polyethylen (PE, HDPE), GFK (glasfa­ser­ver­stärkter Kunst­stoff) oder Alumi­nium können prinzi­piell zugelassen werden.


9. Wann ist eine Mietlösung besser als eine feste Auffangwanne?

Eine Mietlö­sung eignet sich beson­ders für:

  1. Zeitlich begrenzte Projekte
  2. Baustellen und tempo­räre Lagerflächen
  3. Wechselnde Anfor­de­rungen an Größe und Volumen
  4. Notfall- oder Übergangslösungen
  5. Bei Gewichts- oder Transportbeschränkungen
  6. Tempo­räre Notfall­lö­sung bei Leckagen
  7. Übergangs­lö­sung bei Anlagenumbauten
  8. Kurzfris­tige Havarieabsicherung

Feste Auffang­wannen sind eher für dauer­haft genutzte Stand­orte geeignet.


10. Was ist bei der Rückgabe der Auffangwanne zu beachten?

Vor der Rückgabe müssen alle Flüssig­keiten fachge­recht entfernt worden sein. Die Auffang­wanne sollte komplett sauber und frei von Rückständen zurück­ge­sendet werden. Beschä­di­gungen oder beson­dere Verun­rei­ni­gungen sollten vorab gemeldet werden.


11. Dürfen Auffangwannen im Außenbereich eingesetzt werden?

Ja, sofern die Auffangwanne:

  1. witte­rungs­be­ständig ist
  2. UV- und frost­re­sis­tent ausge­legt ist
  3. vor unkon­trol­liertem Überlaufen durch Regen geschützt wird

12. Sind die vermieteten Auffangwannen befahrbar?

Unsere Auffang­wannen sind i.d.R. langsam und ohne zu auf der Stelle zu drehen z. B. durch einen Gabel­stapler oder LKW befahrbar.


13. Müssen Auffangwannen regelmäßig geprüft werden?

Auffang­wannen müssen:

  1. Regel­mäßig visuell kontrol­liert werden
  2. Auf Dicht­heit und Beschä­di­gungen geprüft werden
  3. Sauber und funkti­ons­fähig gehalten werden
  4. Nicht mit Regen etc. vollge­laufen sind

Die Verant­wor­tung liegt beim Betreiber.


14. Können Auffangwannen unter Maschinen oder Aggregaten eingesetzt werden?

Ja, Auffang­wannen eignen sich zur Absiche­rung von:

  1. Genera­toren
  2. Pumpen
  3. Hydrau­lik­ag­gre­gaten
  4. Baustel­len­ma­schinen

15. Welche Rolle spielt die Aufstellfläche?

Die Auffang­wanne muss:

  • Eben und ohne Neigung aufge­stellt werden
  • Auf tragfä­higem Unter­grund ohne sitze Steine etc. stehen
  • I.d.R geschützt vor Regen sein

16. Wer ist für Schäden während der Mietzeit verantwortlich?

Der Mieter — ebenso für Trans­port­schäden beim Rückver­sand. Schäden sind durch den Mieter verzüg­lich zu melden. Außerdem ist die Auffang­wanne bei Erhalt sofort auf Schäden zu überprüfen.


17. Was passiert, wenn sich die Mietdauer verlängert?

Mietzeiten können in der Regel:

  1. flexibel verlän­gert
  2. tage- oder wochen­weise angepasst

werden. Eine kurze Infor­ma­tion an den Anbieter ist ausrei­chend. Die Miete erhöht sich pro rata (z. B. 1/30 pro Zusatztag bei einer Monatsmiete).

Was ist beim von Auffangwannen beim Containern zu beachten?

A. Einsatz & Genehmigung

  1. Werden im Container wasser­ge­fähr­dende Stoffe gelagert oder umgeschlagen?
  2. Einsatz in einem Wasser­schutz­ge­biet (erhöhte Anfor­de­rungen berücksichtigen!)?
  3. Ist der Einsatz nach WHG / AwSV erfor­der­lich dokumen­tiert? (Unsere Mietauf­fang­wannen verfügen über KEINE WHG-Zulassung!)
  4. Die Betrei­ber­ver­ant­wor­tung liegt immer beim Mieter!

B. Auffangwanne

  1. Deckt die Auffang­wanne die gesamte Container-Stell­fläche ab?
  2. Ist das Auffang­vo­lumen ausrei­chend (größter Behälter / Gesamtmenge)?
  3. Ist das Material medien­be­ständig für alle gelagerten Stoffe?
  4. Ist die Auffang­wanne flüssig­keits­dicht und unbeschädigt?
  5. Gibt es keine Abläufe oder Kanal­an­schlüsse?

C. Statik & Lasten

  1. Ist die Auffang­wanne für das Contai­ner­ge­wicht inkl. Beladung ausgelegt? 
  2. Sind Punkt­lasten an den Container-Ecken berücksichtigt?
  3. Ist die Auffang­wanne ggf. befahrbar (Stapler / LKW)? Unser vermie­teten Auffangwannen 

D. Untergrund & Aufstellung

  1. Ist der Unter­grund eben, tragfähig und setzungs­frei?
  2. Steht die Auffang­wanne spannungs­frei und stand­si­cher?
  3. Sind Lastver­teil­platten erfor­der­lich und vorhanden? I.d.R. ja (an den Container-Ecken)

E. Außenaufstellung

  1. Ist die Auffang­wanne gegen Regen­über­lauf geschützt?
  2. Wird Regen- und Kondens­wasser regel­mäßig kontrol­liert?
  3. Ist die Auffang­wanne witte­rungs- und frost­be­ständig?

F. Betrieb & Kontrolle

  1. Ist die Auffang­wanne jeder­zeit sicht- und zugäng­lich?
  2. Werden regel­mä­ßige Sicht­kon­trollen durch­ge­führt und dokumentiert?
  3. Gibt es einen Notfall-/Hava­rie­plan für Leckagen?

G. Miete & Organisation

  1. Ist die Mietdauer an den Einsatz angepasst?
  2. Sind Liefer- und Abhol­be­din­gungen geklärt?
  3. Ist der Zustand bei Übergabe und Rückgabe dokumentiert?

18. Welche Angaben sollte eine Mietanfrage enthalten?

Für eine schnelle Angebots­er­stel­lung sind hilfreich:

  1. Einsatzort
  2. Mietdauer (Datum von / bis)
  3. Gelagerte Medien
  4. Benötigte / max. mögliche Länge x Breite (und ggf. Höhe)
  5. Benötigtes Auffang­vo­lumen
  6. Beson­dere Anfor­de­rungen (befahrbar, Außen­be­reich etc.)

Die Anfrage können Sie hier bei uns stellen (per Formular oder per Email).