Auffangwannen mieten FAQ
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtliche Beratung dar. Maßgeblich für den Einsatz von Auffangwannen sind stets die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Verantwortung für die Auswahl, Dimensionierung, Aufstellung und den ordnungsgemäßen Betrieb von Auffangwannen – auch bei gemieteten Systemen – liegt ausschließlich beim Betreiber der Anlage bzw. des Container-Stellplatzes. Hersteller- oder Vermieterangaben entbinden nicht von dieser Verantwortung.
Im Zweifel sind die zuständigen Behörden, Sachverständige oder Fachplaner hinzuzuziehen. Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben vorbehalten.
Die hier gemachten Angaben sind OHNE GEWÄHR!
1. Was ist eine Auffangwanne und wofür wird sie eingesetzt?
Eine Auffangwanne ist ein flüssigkeitsdichter Sicherheitsbehälter, der austretende Flüssigkeiten aus Fässern, IBC-Containern, Maschinen oder Fahrzeugen auffängt. Sie verhindert, dass wassergefährdende Stoffe in den Boden oder in Gewässer gelangen, und dient als sekundäre Sicherung bei Leckagen oder Havarien. Unsere mobilen und faltbaren Auffangwannen bestehen aus Kunststoff (z. B. im Standard PVC oder Spezialkunststoffe) und sind für temporäre Einsetze gedacht.
2. Warum sollte man eine Auffangwanne mieten statt kaufen?
Das Mieten ist sinnvoll, wenn:
- die Auffangwanne nur temporär oder projektbezogen benötigt wird
- keine dauerhafte Lagerlösung erforderlich ist
- kurzfristig große oder spezielle Auffangvolumina gebraucht werden
- Flexibilität bei Größe, Einsatzort und Mietdauer gewünscht ist
3. Für welche Einsatzbereiche eignen sich mietbare Auffangwannen?
Auffangwannen zur Miete werden u. a. eingesetzt für:
- IBC-Container und Fässer
- befahrbar mit Fahrzeugen, LKWs, Bau- und Arbeitsmaschinen
- Container-Stellflächen (z. B. 20- oder 40-ft-Container)
- Baustellen, Industrieanlagen und temporäre Lagerplätze
- Notfall- und Havarieeinsätze
4. Wie groß muss das Auffangvolumen sein?
Das Auffangvolumen sollte mindestens dem Inhalt des größten gelagerten Behälters entsprechen. In der Praxis wird häufig ein Sicherheitszuschlag von mindestens 10% eingeplant, sodass das Auffangvolumen größer ist als der reine Behälterinhalt.
5. Sind die Auffangwannen chemikalienbeständig?
Die gemieteten Auffangwannen sind in der Regel beständig gegenüber Kraftstoffen, Ölen, Schmierstoffen und vielen Chemikalien. Für spezielle Medien oder aggressive Stoffe sollten die Anforderungen vorab angegeben werden, damit wir die chemische Beständigkeit abprüfen können
6. Wie läuft die Anmietung einer Auffangwanne ab?
- Angabe des Einsatzbereichs und des benötigten Auffangvolumens
- Auswahl der passenden Wannen-Größe und Bauart
- Abstimmung von Mietdauer, Lieferung und Abholung
- Bereitstellung der Auffangwanne zum vereinbarten Termin
- Säuberung durch den Kunden und dann Rückversand i.d.R. durch den Mieter
- Prüfung auf Schäden bei Erhalt
- Rechnungstellung
7. Sind die Auffangwannen mobil und einfach aufzustellen?
Ja. Auffangwannen zur Miete sind für den mobilen Einsatz konzipiert. Je nach Ausführung sind sie befahrbar, wetterfest und schnell auf- und abbaubar, sodass sie auch auf wechselnden Einsatzorten genutzt werden können.
8. Sie die vermieteten Auffangwannen WHG zugelassen?
Unsere faltbaren Auffangwannen sind NICHT WHG (=Wasserhaushaltsgesetz) zugelassen. Es ist aber immer besser eine Auffangwanne einzusetzen, als überhaupt keine.
WHG zugelassene Auffangwannen bestehen i.d.R. aus Stahl oder Beton, aber auch Polyethylen (PE, HDPE), GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff) oder Aluminium können prinzipiell zugelassen werden.
9. Wann ist eine Mietlösung besser als eine feste Auffangwanne?
Eine Mietlösung eignet sich besonders für:
- Zeitlich begrenzte Projekte
- Baustellen und temporäre Lagerflächen
- Wechselnde Anforderungen an Größe und Volumen
- Notfall- oder Übergangslösungen
- Bei Gewichts- oder Transportbeschränkungen
- Temporäre Notfalllösung bei Leckagen
- Übergangslösung bei Anlagenumbauten
- Kurzfristige Havarieabsicherung
Feste Auffangwannen sind eher für dauerhaft genutzte Standorte geeignet.
10. Was ist bei der Rückgabe der Auffangwanne zu beachten?
Vor der Rückgabe müssen alle Flüssigkeiten fachgerecht entfernt worden sein. Die Auffangwanne sollte komplett sauber und frei von Rückständen zurückgesendet werden. Beschädigungen oder besondere Verunreinigungen sollten vorab gemeldet werden.
11. Dürfen Auffangwannen im Außenbereich eingesetzt werden?
Ja, sofern die Auffangwanne:
- witterungsbeständig ist
- UV- und frostresistent ausgelegt ist
- vor unkontrolliertem Überlaufen durch Regen geschützt wird
12. Sind die vermieteten Auffangwannen befahrbar?
Unsere Auffangwannen sind i.d.R. langsam und ohne zu auf der Stelle zu drehen z. B. durch einen Gabelstapler oder LKW befahrbar.
13. Müssen Auffangwannen regelmäßig geprüft werden?
Auffangwannen müssen:
- Regelmäßig visuell kontrolliert werden
- Auf Dichtheit und Beschädigungen geprüft werden
- Sauber und funktionsfähig gehalten werden
- Nicht mit Regen etc. vollgelaufen sind
Die Verantwortung liegt beim Betreiber.
14. Können Auffangwannen unter Maschinen oder Aggregaten eingesetzt werden?
Ja, Auffangwannen eignen sich zur Absicherung von:
- Generatoren
- Pumpen
- Hydraulikaggregaten
- Baustellenmaschinen
15. Welche Rolle spielt die Aufstellfläche?
Die Auffangwanne muss:
- Eben und ohne Neigung aufgestellt werden
- Auf tragfähigem Untergrund ohne sitze Steine etc. stehen
- I.d.R geschützt vor Regen sein
16. Wer ist für Schäden während der Mietzeit verantwortlich?
Der Mieter — ebenso für Transportschäden beim Rückversand. Schäden sind durch den Mieter verzüglich zu melden. Außerdem ist die Auffangwanne bei Erhalt sofort auf Schäden zu überprüfen.
17. Was passiert, wenn sich die Mietdauer verlängert?
Mietzeiten können in der Regel:
- flexibel verlängert
- tage- oder wochenweise angepasst
werden. Eine kurze Information an den Anbieter ist ausreichend. Die Miete erhöht sich pro rata (z. B. 1/30 pro Zusatztag bei einer Monatsmiete).
Was ist beim von Auffangwannen beim Containern zu beachten?
A. Einsatz & Genehmigung
- Werden im Container wassergefährdende Stoffe gelagert oder umgeschlagen?
- Einsatz in einem Wasserschutzgebiet (erhöhte Anforderungen berücksichtigen!)?
- Ist der Einsatz nach WHG / AwSV erforderlich dokumentiert? (Unsere Mietauffangwannen verfügen über KEINE WHG-Zulassung!)
- Die Betreiberverantwortung liegt immer beim Mieter!
B. Auffangwanne
- Deckt die Auffangwanne die gesamte Container-Stellfläche ab?
- Ist das Auffangvolumen ausreichend (größter Behälter / Gesamtmenge)?
- Ist das Material medienbeständig für alle gelagerten Stoffe?
- Ist die Auffangwanne flüssigkeitsdicht und unbeschädigt?
- Gibt es keine Abläufe oder Kanalanschlüsse?
C. Statik & Lasten
- Ist die Auffangwanne für das Containergewicht inkl. Beladung ausgelegt?
- Sind Punktlasten an den Container-Ecken berücksichtigt?
- Ist die Auffangwanne ggf. befahrbar (Stapler / LKW)? Unser vermieteten Auffangwannen
D. Untergrund & Aufstellung
- Ist der Untergrund eben, tragfähig und setzungsfrei?
- Steht die Auffangwanne spannungsfrei und standsicher?
- Sind Lastverteilplatten erforderlich und vorhanden? I.d.R. ja (an den Container-Ecken)
E. Außenaufstellung
- Ist die Auffangwanne gegen Regenüberlauf geschützt?
- Wird Regen- und Kondenswasser regelmäßig kontrolliert?
- Ist die Auffangwanne witterungs- und frostbeständig?
F. Betrieb & Kontrolle
- Ist die Auffangwanne jederzeit sicht- und zugänglich?
- Werden regelmäßige Sichtkontrollen durchgeführt und dokumentiert?
- Gibt es einen Notfall-/Havarieplan für Leckagen?
G. Miete & Organisation
- Ist die Mietdauer an den Einsatz angepasst?
- Sind Liefer- und Abholbedingungen geklärt?
- Ist der Zustand bei Übergabe und Rückgabe dokumentiert?
18. Welche Angaben sollte eine Mietanfrage enthalten?
Für eine schnelle Angebotserstellung sind hilfreich:
- Einsatzort
- Mietdauer (Datum von / bis)
- Gelagerte Medien
- Benötigte / max. mögliche Länge x Breite (und ggf. Höhe)
- Benötigtes Auffangvolumen
- Besondere Anforderungen (befahrbar, Außenbereich etc.)
Die Anfrage können Sie hier bei uns stellen (per Formular oder per Email).